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Feststellung des Leistungsumfangs durch ein Erstgespräch bei Ihnen Zuhause
Verbindliche Kostenplanung
Alle Leistungen der Pflege werden in Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt durchgeführt und transparent dokumentiert.
Die Pflegeeinsätze können täglich geplant werden
Pflegegutachten nach § 37 SGB XI Abs.3
Partner aller Kranken- und Pflegekassen und des Sozialhilfeträgers
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