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LfK Landesverband Freie ambulante Krankenpflege N RW e.V.
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Wichtige Patienteninformation
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1.Juli 2008 haben Sie höhere Leistungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung. Das bedeutet für Sie:
- Sie können mehr Leistungen von Ihrem Pflegedienst im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung beziehen,
- unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen,
- Ihnen steht mehr Geld für den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung zur Verfügung.
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
Die Geldbeträge zum Einkauf von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung bei Ihrem Pflegedienst sind zum 1.Juli angehoben worden.
In der Pflegestufe I wurde der Betrag von bisher 384 € auf 420 € angehoben.
In der Pflegestufe II stehen statt 921 € jetzt 980 € für den Leistungseinkauf zur Verfügung.
In der Pflegestufe III können Sie anstatt über 1432 € ab jetzt über 1470 € verfügen.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen wurde von bisher 460 € jährlich auf 1200 € bzw. auf 2400 € jährlich angehoben. Mit diesem Geld können Sie Leistungen bei Ihrem Pflegedienst einkaufen, wie z.B. Begleitung, Beaufsichtigung oder Beschäftigung.
Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei der Vorabeinschätzung, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und beim Stellen des Antrages hilft Ihnen Ihr Pflegedienst gerne.
Tagespflege
Zukünftig können Sie eine Tagespflegeeinrichtung besuchen, ohne auf Leistungen der häuslichen Pflege verzichten zu müssen.
Dafür sieht die Pflegeversicherung vor, dass Sie neben dem Leistungsanspruch aus Ihrer Pflegestufe für die häusliche Pflege einen zusätzlichen Betrag von der Pflegeversicherung für den Besuch einer Tagespflegestätte erhalten.
Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen,
berät Sie Ihr Pflegedienst gerne.
Hier bekommen Sie einen Leistungsantrag
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